Seit dem 1. Januar 2001
wurden überdies die Berufs- und Erwerbsminderungsrente
durch eine halbe bzw. volle Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Neben einer Absenkung der Rentenhöhe sind die Voraussetzungen,
um diese gesetzlichen Renten in voller Höhe beziehen
zu können, deutlich strenger geworden. Maßstab für die Feststellung
der Erwerbsminderung ist allein das Leistungsvermögen in
jeder nur denkbaren Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt.
Die Zumutbarkeit unter dem Gesichtspunkt der Ausbildung
und des Status der bisherigen beruflichen Tätigkeit
ist ohne Bedeutung. Nur für Versicherte die am 1. Januar
2001 das 40. Lebensjahr vollendet haben, gilt eine Vertrauensschutzregelung.
Wer
diesen Risiken aus dem Weg gehen will, sollte rechtzeitig
mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen:
So sichern Sie Ihren Lebensstandard auch künftig für
alle Fälle.
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